Musikunterricht

Instrumental- und Gesangsunterricht


Unsere Schule bietet Einzel- und Gruppenunterricht an für beinahe jedes Instrument. Die Kinder dürfen den subventionierten Instrumental- oder Gesangunterricht ab der ersten Kindergartenklasse bis zum vollendeten 25. Altersjahr (sofern sich diese in Erstausbildung befinden) besuchen.

Ist das Wunschinstrument Ihres Kindes in Ihrer Gemeinde noch nicht vertreten? Ab 90 Minuten Unterricht (z.‍ ‍B. 3 x 30 Min. oder 1 x 30 Min. und 1 x 60 Min.) kann ein Instrument in nahezu jedem Schulhaus eingeführt werden. Wenn Sie weitere interessierte Kinder/Eltern finden, klären wir die Angebotserweiterung im gewünschten Schulhaus gerne ab. Melden Sie sich bei unserem Sekretariat, wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr Kind kann seinen Wunschunterricht aber auch in einer anderen Gemeinde besuchen.


Die An-, Ab- und Änderungsmeldungen sind uns jeweils bis spätestens
31. Mai (fürs Herbstsemester) und 30. November (fürs Frühlingssemester) schriftlich mitzuteilen.

Der Unterricht im Herbstsemester dauert von Kalenderwoche 34 bis 5 im Folgejahr und im Frühlingssemester von Kalenderwoche 6 bis 28.